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Ab Januar 2024 wird die Fernidentifikation (RID) für Drohnenpiloten in der EU obligatorisch.

Das Hauptziel bei der Implementierung von RID ist die Verbesserung der Sicherheit von unbemannten Luftfahrtsystemen durch Erhöhung der Transparenz im Luftraum. Zu diesem Zweck ermöglichen RID-Technologien Behörden und der Öffentlichkeit, Drohnen mithilfe von Smartphones oder dedizierten Empfängern ferngesteuert zu identifizieren und Daten wie Seriennummern, Betreiberregistrierung, Pilotenposition, Startpunkt und Standort zu übertragen.

Was bedeutet das für Drohnenflüge in der speziellen bzw. in der offenen Kategorie?

  • Spezielle Kategorie: Die Einhaltung kann entweder durch den Betrieb einer C-Klasse-Drohne mit integrierter RID (C1, C2, C3, C5, C6) oder durch die Nachrüstung älterer Drohnenmodelle mit einem angebrachten RID-Modul erreicht werden.
  • Offene Kategorie: Drohnen der Klassen C0 bis C4 müssen ein Etikett mit Identifikationsdetails verwenden. Drohnen ohne RID, die vor dem 31. Dezember 2023 gekauft wurden, können ohne sie in der offenen Kategorie betrieben werden.

Im Jahr 2023 hatte Droniq bereits die Grundlagen geschaffen, um auf die bevorstehende EU-Verordnung zu reagieren. Das Kernstück ist unsere Partnerschaft mit dem tschechischen Unternehmen Dronetag. Das Dronetag mini ist ein Transponder oder Fernidentifikationsgerät, das durch das geringe Gewicht an fast jeder Drohne angebracht werden kann. 

Ein Tipp: Alle Drohnen der Enterprise-Serie des Herstellers DJI haben bereits RID installiert!

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Einladung zum nächsten kostenfreien DRONIQlive am 29.01.2026

Der Drohnenmarkt 2025/2026: Viele Fortschritte sind angestoßen, aber zentrale Fragen bleiben offen. In der nächsten DRONIQlive-Webinar-Ausgabe werfen wir einen klaren Blick auf die Entwicklung des vergangenen Jahres, bestehende Baustellen und den Ausblick auf 2026.

Moderator Alexander Tummes spricht darüber mit Carsten Konzock (LBA), Jan Schönberg (Drones) und Jan-Eric Putze (Droniq).