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Drohnen & ZUBEHÖR

Drohnen für jeden Einsatz

Sie möchten sich eine Drohne anschaffen, wissen aber nicht, welches Modell zu Ihrem geplanten Vorhaben passt? 
Sie die Drohne lieber kaufen oder vorerst leasen möchten?
Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Denn wir unterstützen Sie bei der richtigen Auswahl und Beschaffung von Drohnen samt Zubehör speziell für BOS, Industrie, Energie, Chemie, öffentliche Verwaltung, Landwirtschaft & Bauwesen.

Unsere Drohnenauswahl: Kauf oder Leasing möglich!

DROHNE = DRONIQ!

Wenn es um den professionellen Einsatz von Drohnen geht, 
ist Droniq Ihr richtiger Ansprechpartner.

Sie haben Fragen zu Drohnen?
Kontaktformular

Häufige Fragen zum ...

... gewerblichen Kauf von Drohnen!

Eine vollständige Auflistung, welche Drohnen bereits C-zertifiziert sind, erhalten Sie hier.

Leider nein. Sollten Sie eine wasserdichte Drohne benötigen, so empfehlen wir die DJI Matrice M30, M30T oder M350 RTK.

Die DJI Matrice 30 Serie ist zwar mit der DJI Dock kompatibel, allerdings wird hierfür ein spezielles Modell benötigt. Sollten Sie eine M30 bereits für Ihre Drohneneinsätze haben, kann diese leider nicht mit der DJI Dock verwendet werden.

Die Matrice M30-Serie (M30 oder M30T) oder auch Matrice M350 RTK unterstützt duale Steuerung. Eine duale Steuerung mit der Mavic 3 Enterprise-Serie ist leider nicht möglich.

... gewerblichen Drohnen-Leasing!

Das Leasing für Drohnen ist für 24 oder 36 Monaten möglich. Die Leasinglaufzeit verlängert sich um weitere 12 Monate, sollte nicht fristgerecht (6 Monate) zum Enddatum gekündigt werden.

Das Leasing von Drohnen ist ausschließlich für gewerblichen Kunden bestimmt. Idealerweise sollte der Leasingnehmer mindestens 24 Monaten am Markt tätig sein. Eine ausreichende Bonität ist Voraussetzung.

Die Droniq GmbH unterstützt Sie bei der richtigen Auswahl der Drohne, erstellt das Angebot und tritt als Vermittler beim Leasing auf. Der Leasing-Vertrag selbst wird mit der DLL Group (Leasinggeber), unserem Leasing-Partner, geschlossen. Die Auslieferung der Drohne erfolgt über die Droniq GmbH.

Eine vorzeitige Vertragsablösung ist bei Rückkauf zu dem aktuellen Restwert der Drohne jederzeit möglich. Eine Verlängerung ist ebenfalls nach Laufzeitende möglich. Leasingverträge, die nicht fristgerecht zum Endtermin (6 Monate) gekündigt werden, werden automatisch um weitere 12 Monate verlängert.

Der Leasingnehmer hat die Möglichkeit am Ende der Leasingzeit die Drohne zum Restwert zu erwerben. Ferner besteht die Möglichkeit die Drohne während der Leasingzeit abzulösen.

Es gibt eine Elektronik-Versicherung, die optional bei Vertragsabschluss des Leasing-Objektes ausgewählt werden kann, so dass im Schadensfall jederzeit eine einfache Abwicklung möglich ist. Versicherungspartner der Elektronik-Versicherung ist die HDI Versicherung AG.

Die Nutzung der geleasten Drohne ist grundsätzlich nur in Deutschland erlaubt. Abweichende Standorte (im EU-Ausland) müssen angefragt und von dem Leasinggeber genehmigt werden. Ein dauerhafter Einsatz außerhalb der EU ist nicht möglich.

Es werden ausschließlich Neugeräte an Leasingnehmer ausgeliefert.

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Wie Drohnen und KI Landwirten bei der Kennartenbestimmung im
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Von Mitte März bis Ende Mai können Landwirte schnell und einfach Geld verdienen. Anlass ist die seit 2023 geltende Öko-Regelung 5. Landwirte, die auf ihren Grünflächen Kennarten nachweisen, erhalten eine Förderung.

Was händisch zeitintensiv ist, geht dank Drohne und KI kinderleicht & schnell: Die Drohne überfliegt in wenigen Minuten die Grünfläche. Die gesammelten Daten werden mittels KI-basierter Software auf mögliche Kennarten ausgewertet. Der Landwirt erhält wenige Stunden später das Ergebnis und kann die Subvention beantragen.

In unserem nächsten Webinar am Montag, den 15.04.2024 um 19 Uhr schauen wir uns diesen Prozess einmal genauer an.