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Sparen Sie 40% auf alle Schulungen & Prüfungen und fordern Ihr persönliches Drohnenangebot an!
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Sie möchten sich eine Drohne anschaffen, wissen aber nicht, welches Modell zu Ihrem geplanten Vorhaben passt?
Sie die Drohne lieber kaufen oder vorerst leasen möchten?
Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Denn wir unterstützen Sie bei der richtigen Auswahl und Beschaffung von Drohnen samt Zubehör speziell für BOS, Industrie, Energie, Chemie, öffentliche Verwaltung, Landwirtschaft & Bauwesen.
Wenn es um den professionellen Einsatz von Drohnen geht,
ist Droniq Ihr richtiger Ansprechpartner.
Eine vollständige Auflistung, welche Drohnen bereits C-zertifiziert sind, erhalten Sie hier.
Die DJI Matrice 30 Serie ist zwar mit der DJI Dock kompatibel, allerdings wird hierfür ein spezielles Modell benötigt. Sollten Sie eine M30 bereits für Ihre Drohneneinsätze haben, kann diese leider nicht mit der DJI Dock verwendet werden.
Die Matrice M30-Serie (M30 oder M30T) oder auch Matrice M350 RTK unterstützt duale Steuerung. Eine duale Steuerung mit der Mavic 3 Enterprise-Serie ist leider nicht möglich.
Das Leasing für Drohnen ist für 24 oder 36 Monaten möglich. Die Leasinglaufzeit verlängert sich um weitere 12 Monate, sollte nicht fristgerecht (6 Monate) zum Enddatum gekündigt werden.
Das Leasing von Drohnen ist ausschließlich für gewerblichen Kunden bestimmt. Idealerweise sollte der Leasingnehmer mindestens 24 Monaten am Markt tätig sein. Eine ausreichende Bonität ist Voraussetzung.
Die Droniq GmbH unterstützt Sie bei der richtigen Auswahl der Drohne, erstellt das Angebot und tritt als Vermittler beim Leasing auf. Der Leasing-Vertrag selbst wird mit der DLL Group (Leasinggeber), unserem Leasing-Partner, geschlossen. Die Auslieferung der Drohne erfolgt über die Droniq GmbH.
Eine vorzeitige Vertragsablösung ist bei Rückkauf zu dem aktuellen Restwert der Drohne jederzeit möglich. Eine Verlängerung ist ebenfalls nach Laufzeitende möglich. Leasingverträge, die nicht fristgerecht zum Endtermin (6 Monate) gekündigt werden, werden automatisch um weitere 12 Monate verlängert.
Der Leasingnehmer hat die Möglichkeit am Ende der Leasingzeit die Drohne zum Restwert zu erwerben. Ferner besteht die Möglichkeit die Drohne während der Leasingzeit abzulösen.
Es gibt eine Elektronik-Versicherung, die optional bei Vertragsabschluss des Leasing-Objektes ausgewählt werden kann, so dass im Schadensfall jederzeit eine einfache Abwicklung möglich ist. Versicherungspartner der Elektronik-Versicherung ist die HDI Versicherung AG.
Die Nutzung der geleasten Drohne ist grundsätzlich nur in Deutschland erlaubt. Abweichende Standorte (im EU-Ausland) müssen angefragt und von dem Leasinggeber genehmigt werden. Ein dauerhafter Einsatz außerhalb der EU ist nicht möglich.
Es werden ausschließlich Neugeräte an Leasingnehmer ausgeliefert.
Der Jahresabschluss steht vor der Tür – und damit auch die letzte Folge unseres Webinars DRONIQlive im Jahr 2023.
Gemeinsam mit Euch schauen wir in Richtung 2024 und sprechen darüber, was den Drohnenmarkt im kommenden Jahr bewegt: Was ändert sich für die Nutzung von Drohnen in 2024? Darf ich mit meiner Drohne ohne C-Klassifizierung noch fliegen? Wie sieht es beim LBA mit den Betriebsgenehmigungen aus?
In unserer nächsten Folge zu DRONIQlive sprechen wir mit Florian Vogt (Landesluftfahrtbehörde Bremen), Dr. Falk Götten (LBA) und Jörg Schamuhn (UAV Dach) über diese Themen.