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Umwelthinweise

Elektrogesetz

Informationen zu § 17 ElektroG (Rücknahmepflichten für Vertreiber):

Wir verfügen weder über Verkaufsflächen noch über Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mit jeweils mindestens 400 Quadratmetern. Wir haben daher keine Rücknahmeverpflichtung nach § 17 Abs. 1 ElektroG. Wir nehmen auch keine Altgeräte freiwillig zurück. Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Kommunalverwaltung, um sich über kostenfreie Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte in Ihrer Nähe zu informieren.

 

Hinweise nach § 18 ElekroG (Informationen für private Haushalte):

Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf einem Elektro- oder Elektronikgerät besagt, dass dieses am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Zur kostenfreien Rückgabe stehen in Ihrer Nähe Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte zur Verfügung. Die Adressen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Sie können sich auch an uns wenden, um sich über weitere, von uns geschaffene Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Durch die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten soll die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung bzw. andere Formen der Verwertung von Altgeräten ermöglicht sowie negative Folgen bei der Entsorgung der in den Geräten möglicherweise enthaltenen gefährlichen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Sie sind verantwortlich für die Löschung von möglicherweise auf den zu entsorgenden Altgeräten vorhandenen personenbezogenen Daten. Weitere Informationen

 

Batteriegesetz

Hinweise nach § 18 BattG (Hinweise für Endnutzer):

Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien oder Akkumulatoren besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren zurückzugeben. Sie können dies kostenfrei im Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten. Weitere Informationen

 

Abfallbeauftragter

Informationen zu § 2 AbfBeauftrV (Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten):

Bezgl. unserer Herstellerpflichten zur Rücknahme von alten Elektro- oder Elektronikgeräten, alten Batterien und alten Verpackungen haben wir geeignete Dritte beauftragt, die bereits jeweils über einen eigenen Abfallbeauftragten verfügen. Sofern wir weitere Abfallfraktionen freiwillig zurücknehmen, werden die kalenderjährlichen Grenzen nach § 2 Abs. 2 i) AbfBeauftrV nicht überschritten. Eine Verpflichtung zur Bestellung eines betriebsangehörigen Abfallbeauftragten nach § 2 AbfBeauftrV besteht daher nicht.

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