INFORMATIONEN ZUM
Drohnenführerschein
Fernpiloten-Zeugnisse A1/A3, A2 oder STS im Vergleich –
welche Qualifikation benötigen Sie wirklich?
Kurz zum Fernpiloten-Zeugnis
Ein Drohnenführerschein oder auch Fernpiloten-Zeugnis genannt ist ein vorgeschriebener Nachweis für das Fliegen von Drohnen und ist für jeden Drohnen-Piloten in Abhängigkeit vom Einsatzzweck verpflichtend. In Deutschland gibt es keinen einfachen „Drohnenführerschein“. Mit Umsetzung von EU-Recht im Jahr 2020 wurde der nationale „Nachweis ausreichender Kenntnisse zum Steuern von unbemannten Fluggeräten“ – umgangssprachlich als Drohnenführerschein bezeichnet – abgelöst.
Seit Januar 2021 gelten europaweit einheitliche Drohnenregeln, die in den Verordnungen (EU) 2019/947 und 2019/945 geregelt sind. Dabei ist der Drohnenbetrieb in folgende drei UAS-Betriebskategorien unterteilt:
Offen (OPEN) | Speziell (SPECIFIC) | Zulassungspflichtig (CERTIFIED)
Dabei ist die Risikobewertung gemäß DVO (EU) 2019/947 für das jeweilige Betriebsrisiko bzw. der maximal mögliche Personenschaden die Grundlage für die Einteilung. Der Drohnenbetrieb in der offenen Kategorie stellt gemäß DVO (EU) 2019/947 das geringste Risiko dar und ist unter Einhaltung der geltenden Regeln ohne spezielle Betriebsgenehmigung möglich.
Diese Kategorie ist besonders für Einsteiger und viele gewerbliche Anwendungen geeignet und unterteilt sich in die drei Unterkategorien A1, A2 und A3. In der Unterkategorie A1 dürfen Drohnen nahe an unbeteiligten Personen geflogen werden – vorausgesetzt, es handelt sich um besonders leichte oder CE-zertifizierte Drohnen. A2 erlaubt Flüge mit einem definierten Sicherheitsabstand zu Personen und ist vor allem für größere Drohnen gedacht. A3 hingegen beschränkt den Betrieb auf Gebiete fernab von Personen, z. B. auf Feldern oder in Industriegebieten.
Für die Unterkategorien A1 und A3 ist der Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich, der sich bequem online absolvieren lässt. Wer näher an Menschen fliegen möchte, benötigt zusätzlich das Fernpilotenzeugnis A2. Dieses setzt neben dem A1/A3-Nachweis ein praktisches Selbststudium und eine zusätzliche theoretische Prüfung voraus. Für beide Nachweise – A1/A3 und A2 – haben wir entsprechende Schulungen. Der Kenntnisnachweis A1/A3 muss beim LBA abgelegt werden, das Fernpiloten-Zeugnis A2 bieten wir inklusive E-Learning und Online-Prüfung sowie als Auffrischungsschulung für A2-Fernpiloten (Online-Kurs), die das A2-Fernpiloten-Zeugnis verlängern möchten, an.
Kompetenznachweis A1/A3 | EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
Der Betrieb in der speziellen Kategorie erfordert eine detaillierte Risikobewertung und ist außerhalb der standardisierten Regeln der offenen Kategorie angesiedelt. In der Regel ist hierfür eine Betriebsgenehmigung durch die zuständige Luftfahrtbehörde erforderlich. Eine Ausnahme bildet der Betrieb nach einem von der EASA definierten Standard Scenario (STS) – hier genügt eine Anzeige des Betriebs unter Einhaltung aller festgelegten Bedingungen.
Die spezielle Kategorie ermöglicht Drohneneinsätze mit erhöhtem Risiko, beispielsweise in urbanen Gebieten, in kontrolliertem Luftraum, außerhalb der direkten Sichtverbindung (BVLOS) oder in der Nähe unbeteiligter Personen. Grundlage für den Betrieb bildet entweder ein individuelles Betriebskonzept inklusive einer SORA-Risikobewertung (Specific Operations Risk Assessment) oder der Einsatz nach einem Standard Scenario.
Aktuell sind folgende Standard Scenarios (STS) von der EASA definiert:
STS-01: Sichtflug (VLOS) über kontrolliertem Gelände in städtischer oder industrieller Umgebung, mit einem Multikopter bis 4 kg Startmasse. STS-02: BVLOS-Flug (außerhalb direkter Sicht) mit zusätzlichem Beobachter in unbesiedeltem Gebiet, mit einem Multikopter bis 25 kg Startmasse.
Für den Betrieb nach STS ist ein STS-Kompetenznachweis erforderlich. Zusätzlich muss das eingesetzte UAS die technischen Anforderungen des jeweiligen STS erfüllen (z. B. CE-Klassifizierung, Geo-Awareness, Notfallfunktionen).
EU-Fernpiloten-Zeugnis STS
Pflicht seit 2021
Der EU-Drohnenführerschein ist in Deutschland seit 2021 gesetzlich vorgeschrieben.
Betriebskategorie
Es gibt drei Kategorien: Offen, speziell und zulassungspflichtig.
Unterkategorien
Es gibt den EU-Kompetenznachweis (A1/A3) & die EU-Fernpilotenzeugnisse (A2 & STS).
Erhöhte Sicherheit
Der Drohnenführerschein gewährleistet sichere und verantwortungsvolle Drohnennutzung.
Wer eine Drohne mit einer Startmasse von unter 250 g fliegt, muss grundsätzlich keinen Drohnen Kompetenznachweis A1 / A3 besitzen, jedoch kann dies – abhängig vom Einsatz – erforderlich werden. In jedem Fall müssen Sie sich als UAS-Betreiber registrieren. Außerdem sollten Ihnen die rechtlichen Vorgaben bekannt sein und diese eingehalten werden. Das kostenfreie Lehrmaterial des Luftfahrt Bundesamts finden Sie hier.
Welcher Drohnenführerschein ist für Sie der Richtige?
Der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) der offenen Kategorie
Der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) ist die grundlegende Zertifizierung für Drohnenpiloten für Flüge mit dem geringsten Betriebsrisiko. Dieser Nachweis erlaubt das Fliegen von Drohnen mit einer maximalen Startmasse von 250 g bis zu einem Gewicht von 25 kg.
Mit dem Kompetenznachweis A1 und einer C0 oder C1 klassifizierten Drohne (max. Startmasse 250-900 Gramm) muss sichergestellt werden, dass keine Menschenansammlungen überflogen werden.
Mit dem Kompetenznachweis A3 und einer C3 oder C4 Drohne (sowie mit allen nicht C-klassifizierten Bestandsdrohnen) darf der Drohnenbetrieb nur in sicherem Abstand zu Menschen und Wohngebieten stattfinden.
Die Prüfung für den A1/A3 Nachweis erfolgt über ein Online-Training und umfasst theoretische Kenntnisse über die Themengebiete Luftrecht & Sicherheit, menschliches Leistungsvermögen, betriebliche Verfahren und allgemeine UAS-Kunde.
Den Onlinekurs für den Drohnenführerschein A1/A3 können Sie ausschließlich für 25,00 € beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) durchführen.
Das EU-Fernpilotenzeugnis (A2) der offenen Kategorie
Das EU Fernpiloten Zeugnis (A2) ist für Drohnenpiloten notwendig, die eine C2-Drohne mit höheren Startmasse (<900 Gramm bis <4 Kilogramm) in komplexeren Umgebungen fliegen möchten. Diese Zertifizierung ermöglicht das Fliegen näher an unbeteiligten Personen, jedoch nicht über Menschen-Ansammlungen. Um das A2 Fernpiloten-Zeugnis zu erlangen, müssen Piloten eine weiterführende Theorie-Prüfung bestehen und praktische Flugerfahrung nachweisen. Die Prüfung umfasst detailliertere Kenntnisse in den Bereichen Meteorologie, Flugdynamik und Risikomanagement.
Droniq ist Ihr Experte für den A2 Drohnenführerschein.
Die Theorie für Ihr EU-Fernpilotenzeugnis können Sie bei uns einfach von zuhause im Online-Kurs erlernen. Sollten Sie eine Frage haben stehen Ihnen unsere erfahrenen Trainer auf dem Weg zum Lizenzerwerb zur Verfügung. Um eine Prüfung abzulegen, war aktuell noch eine Präsenz erforderlich. Seit Ende Juni 2025 bieten wir auch Online-Prüfungen zum Erwerb des EU-Fernpiloten-Zeugnis an. Ihren Drohnenführerschein A2 erhalten Sie nach Abschluss der bestandenen Prüfung per E-Mail vom LBA. Unsere Prüfstellen für die Präsenz-Prüfung sind an verschiedenen Standorten in Deutschland vertreten. Darunter Frankfurt, Mönchengladbach, Cottbus und Kamenz u.v.m.
In Kürze (Ende Oktober/Anfang November 2025) bieten wir neben der regulären A2-Fernpiloten-Ausbildung auch einen Refresher-Kurs für den A2-Drohnenführerschein an. Da die Lizenz nur 5 Jahre gültig ist, können Sie mit dem Auffrischungskurs Ihre Berechtigung ganz bequem online und ohne Prüfung verlängern – und so vermeiden, dass Sie die komplette Ausbildung erneut durchlaufen müssen.
Fliegen in der speziellen Kategorie mit Betriebsgenehmigung (ConOps und SORA) und unter Standardszenarien (STS) mit dem EU-Fernpilotenzeugnis STS
Für spezielle Anwendungen, wie zum Beispiel beim Flugbetrieb in der Landwirtschaft, bei der Inspektionen von Gebäuden, der Sicherung von Firmengeländen oder bei einer Filmproduktion, die nicht mit den Regelungen der offenen Kategorie betrieben werden können, muss der Flugbetrieb mit einer Betriebsbeschreibung und einer Risikobewertung (ConOps und SORA) von den Landesluftfahrtbehörden oder dem LBA genehmigt werden oder unter den Bedingungen der sogenannten Standardszenarien (STS) erfolgen. Standardszenarien sind eine alternative Betriebsvariante gegenüber einer Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie. Hier wurden konkrete Maßnahmen zur Risikominderung festgelegt, deren Einhaltung vom UAS-Betreiber erklärt wird. Für das Fliegen in der speziellen Kategorie unter Standardszenarien (zur Zeit STS-01 und STS-02) gibt es spezielle Lizenzen und klare Vorgaben.
Diese erfordern weiterführende Schulungen und Prüfungen, die spezifisches Wissen und praktische Fähigkeiten vermitteln, um die C5- und/oder C6-klassifizierten Drohnen sicher und effizient in den speziellen Einsatzbereichen zu betreiben. Diese Drohnenlizenz (EU-Fernpilotenzeugnis STS) gewährleistet, dass professionelle Drohnenpiloten die notwendigen Fertigkeiten haben, um komplexe Aufgaben gemäß zuverlässig und sicher durchzuführen.
Gemäß AMC1 UAS.SPEC.050(1)(d) und UAS.SPEC.050(1)(e) müssen alle Fernpiloten, UAS-Betreiber sowie alle am Flugbetrieb beteiligten Hilfspersonen auch ein von der EASA gefordertes Pflichttraining absolvieren. Unser EASA-konformes Training “UAS-Betrieb in der speziellen Kategorie” wurde von führenden Experten in der Umsetzung von rechtskonformen Schulungen entwickelt und ist gemäß den EASA-Vorgaben auch entscheidend für die Sicherheit und Rechtskonformität des UAS-Betriebs in der speziellen Kategorie.
Diese Unterteilungen des EU Drohnenführerscheins sorgen dafür, dass Drohnenpiloten je nach Anwendungsfall die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um ihre Drohnen ohne Risiko und verantwortungsbewusst zu steuern. Zum Schutz von Menschen, Umwelt und zur Einhaltung von Datenschutzvorschriften.
Den richtigen Drohnen-
führerschein finden
Empfohlene Schulungen & Prüfungen (A1/A3 und A2) der offenen Kategorie:
Unser STS-Schulungs- und Prüfungsangebot der speziellen Kategorie:
Übersicht der Drohnenführerschein Preise:
Unser Preisvergleich zeigt den Preis der jeweiligen Drohnenführerscheine und Bundles an:
Drohnenführerschein | Betreiber | Beinhaltet | Preise |
---|---|---|---|
EU-Kompetenznachweis (A1/A3) | Luftfahrt Bundesamt | Online-Prüfung inkl Online-Training | 25,00 € inkl. USt. |
EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) – Online | Droniq | Online-Prüfung inkl E-Learning | 95,00 € inkl. USt. |
EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) – Präsenz | Droniq | Präsenz-Prüfung inkl. E-Learning | 248,00 € inkl. USt. |
EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) – Auffrischungsschulung / Refresher | Droniq | E-Learning | 39,00 € statt 69,00 € inkl. USt. (Einführungspreis) |
UAS-Betrieb in der speziellen Kategorie (EASA-Pflichttraining) | Droniq | Online-Training mit Teilnahmebescheinigung | 199,00 € inkl. USt. |
Fernpiloten-Zeugnis STS – Online-Theorie | Droniq | Online-Theorie-Prüfung inkl E-Learning | 199,00 € inkl. USt. |
Fernpiloten-Zeugnis STS – Auffrischungsschulung / Refresher | Droniq | E-Learning |
DRONIQ - echter Experten-Status
DRONIQ hat sich auf die Schulung und Prüfung des Drohnenführerscheins A2 und STS spezialisiert. Als zertifiziertes Schulungsunternehmen und anerkannte Prüfstelle bietet Droniq umfassende Ausbildungsprogramme, die Drohnenpiloten optimal auf die theoretischen und praktischen Anforderungen des EU-Fernpilotenzeugnisses vorbereiten. Mit langjähriger Erfahrung und tiefgreifendem Fachwissen sorgen wir dafür, dass Teilnehmer nicht nur die Prüfungen erfolgreich bestehen, sondern auch die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, um Drohnen sicher und verantwortungsbewusst zu fliegen.
Unsere Schulungen sind nicht nur auf Einzelpersonen zugeschnitten. Auch Unternehmen profitieren von maßgeschneiderten Trainingsprogrammen unserer Trainer. Diese wurden speziell auf ihre Bedürfnisse und Einsatzgebiete abgestimmt. Ob für Inspektionen, landwirtschaftliche Anwendungen oder die Filmproduktion – es werden Theorie-Schulungen angeboten, die den neuesten Standards entsprechen und den Teilnehmern einen echten Mehrwert bieten. Mit Droniq als Partner sind Sie bestens gerüstet für die Herausforderungen und Möglichkeiten, die der Drohnen-Flug mit sich bringt.
Häufige Fragen zum Drohnenführerschein A2 & STS
sowie EU-Kompetenznachweis A1/A3
Was ist ein Drohnenführerschein?
Der Begriff Drohnenführerschein beschreibt den Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse für den Betrieb von Drohnen nach der EU Drohnenverordnung. Abhängig von der Kategorie des Einsatzes gibt es unterschiedliche Arten von Kompetenznachweisen:
EU Kompetenznachweis A1/A3
EU Fernpiloten-Zeugnis A2
Nachweise für den Betrieb in der speziellen Kategorie (z. B. STS)
Wer braucht einen EU Drohnenführerschein?
Jeder Drohnen-Pilot, der eine Drohne über 250 Gramm fliegen möchte oder eine Drohne mit Kamera betreibt, benötigt einen EU Drohnenführerschein. Auch für Drohnenflüge in der Nähe von Menschen oder in komplexeren Umgebungen ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Was ist der EU Kompetenznachweis A1/A3?
Der EU Kompetenznachweis A1/A3 (auch bekannt als Kompetenznachweis A1) ist die Basisqualifikation für alle Drohnenpiloten, die ihre Drohnen in der offenen Kategorie A1 oder A3 einsetzen wollen. Er wird durch einen Online-Lehrgang mit anschließender Prüfung beim Luftfahrtbundesamt erworben.
Der Kompetenznachweis A1 A3 gilt für:
Kategorie A1: Fliegen nahe an unbeteiligten Personen (aber nicht über Menschenansammlungen)
Kategorie A3: Fliegen in menschenfernen Gebieten mit viel Abstand zu Personen und Gebäuden
Der Kompetenznachweis ist 5 Jahre gültig und Voraussetzung für weiterführende Qualifikationen.
Was ist der Unterschied zwischen dem EU-Kompetenznachweis (A1/A3) und dem EU-Fernpilotenzeugnis (A2)?
Der A1/A3 Nachweis erlaubt das Fliegen von Drohnen bis zu 25 kg in einfachen Umgebungen mit geringem Risiko für unbeteiligte Personen. Er erfordert eine Online-Prüfung. Das A2 Zeugnis hingegen ermöglicht Flüge in komplexeren Umgebungen, näher an unbeteiligten Menschen, und setzt eine weiterführende theoretische Prüfung sowie praktische Flugerfahrung voraus.
Was ist die spezielle Kategorie und wann benötige ich sie?
Die sogenannte spezielle Kategorie (Specific Category) ist für Drohnenpiloten, die Flüge außerhalb der Standardregeln durchführen – z. B.:
- Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS)
- Flüge in der Nähe von Menschen mit schweren oder großen Drohnen
- Spezielle Einsatzszenarien im gewerblichen Bereich
Hierfür benötigst du ein zusätzliches Ausbildungs- und Genehmigungsverfahren nach einem Standard Scenario (STS-01 oder STS-02) oder ein eigenes betriebliches Risikobewertungsverfahren (SORA). Auch hier ist der Kompetenznachweis A1/A3 sowie Fernpilotenzeugnis A2 Pflichtvoraussetzung.
Wie läuft die Prüfung für den Kompetenznachweis A1 ab?
Die Prüfung für den Kompetenznachweis A1 findet als Online-Prüfung beim Luftfahrtbundesamt statt. Sie besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen zu folgenden Themen:
- EU-Rechtsvorgaben
- Luftraumstruktur und Flugbeschränkungen
- Sicherheits- und Datenschutzaspekte
- Verantwortung des Drohnenpiloten
Welche Nachweise brauche ich für den gewerblichen Einsatz?
Auch für gewerbliche Einsätze hängt der erforderliche Drohnenführerschein von der Kategorie ab.
- Kategorie A1/A3: EU Kompetenznachweis A1/A3
- Kategorie A2: EU Fernpiloten-Zeugnis A2 + A1/A3
- STS: STS-Zertifizierung inkl. A1/A3 + A2, ggf. zusätzliche Nachweise wie SORA
Was ist der Unterschied zwischen Online-Lehrgang und Prüfung?
Der Online-Lehrgang vermittelt die theoretischen Grundlagen zum sicheren Betrieb von Drohnen. Im Anschluss folgt die Online-Prüfung beim Luftfahrtbundesamt (für A1/A3) oder bei einer zugelassenen Prüfstelle wie die Droniq (für A2, STS), bei der Sie Ihr Wissen unter Beweis stellen.
Nur wer beide Schritte absolviert, erhält den Kompetenznachweis A1 A3 bzw. das Fernpiloten-Zeugnis A2 oder STS.
Ist der EU Kompetenznachweis A1/A3 auch im Ausland gültig?
Ja. Der EU Kompetenznachweis A1/A3 ist in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie EFTA-Staaten (z. B. Schweiz, Norwegen) gültig. So können Drohnenpiloten mit einem deutschen Drohnenführerschein ihre Drohnen auch im Urlaub oder bei grenzüberschreitenden Einsätzen legal betreiben – vorausgesetzt, der Betrieb entspricht der Kategorie A1 oder A3.
Was kostet der Drohnenführerschein?
Die Kosten variieren je nach Art des Führerscheins und dem Anbieter. Der A1/A3 Nachweis kann online beim LBA für 25 Euro erworben werden. Das A2 Zeugnis beinhaltet dagegen umfassendere Schulungen und eine umfangreiche Prüfung. Dabei spielt es keine Rolle, an welchem Standort die Prüfung abgelegt wird. Das Fernpilotenzeugnis-Bundle besteht aus dem E-Learning zur gezielten Prüfungsvorbereitung und der Präsenzprüfung und kostet bei uns 248 Euro. Seit Ende Juni 2025 bieten wir auch Online-Prüfungen inkl. E-Learning für 95 Euro an.
Seitens des LBA fallen für die Erst-Ausstellung des A2-Fernpiloten-Zeugnis nochmals Gebühren in Höhe von 30,00 EUR an. Für die Verlängerung eines Drohnenführerscheins A2 fallen Gebühren in Höhe von 15,00 EUR an (Quelle: LBA).
Wann brauche ich keinen Drohnenführerschein?
Sie brauchen keinen Drohnenführerschein, wenn Sie ausschließlich mit Drohnen unter 250g fliegen, die keine Kamera haben oder keine Gefahr für Personen darstellen. Sobald jedoch eine Kamera vorhanden ist oder Sie eine Drohne mit mehr als 250g steuern, ist mindestens der Kompetenznachweis A1 A3 verpflichtend – egal, ob privat oder beruflich.
Noch Fragen zum Drohnenführerschein?
Sie wissen nicht genau, welcher Drohnenführerschein für Ihren geplanten Betrieb notwendig ist?
Wir beraten Sie gern zu A1, A3, A2 und den Anforderungen für die spezielle Kategorie – auch bei der Auswahl eines passenden Online-Lehrgangs oder der Vorbereitung auf die Prüfung beim Luftfahrtbundesamt.
Wie und wo kann ich den Drohnenführerschein machen?
Der Kompetenznachweis (A1/A3) kann online beim Luftfahrt Bundesamt erworben werden. Für das EU-Fernpilotenzeugnis (A2) bietet das spezialisierte Schulungsunternehmen Droniq sowohl theoretische Online Kurse als auch Prüfungen an. Diese werden vor Ort in speziellen Schulungszentren durchgeführt. Die Prüfstellen sind an mehreren Standorten in Deutschland vertreten. Seit Ende Juni 2025 kann der A2-Drohnenführerschein auch online abgelegt werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Drohnenführerschein zu erhalten?
Für den A1/A3 Nachweis muss der Pilot mindestens 16 Jahre alt sein und eine Online-Prüfung mit Multiple Choice Fragen bestehen. Für das A2 Zeugnis sind zusätzlich praktische Flugerfahrung im Selbststudium und das Bestehen einer umfassenderen theoretischen Prüfung erforderlich.
Muss ich eine Versicherung für meine Drohne haben?
Ja, eine Drohnen Haftpflichtversicherung ist für alle Drohnenflüge vorgeschrieben. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch den Betrieb der Drohne entstehen könnten.
Kann ich den Drohnenführerschein auch als Unternehmen erwerben?
Ja, Unternehmen können Schulungen und Prüfungen für ihre Mitarbeiter buchen. Droniq bietet maßgeschneiderte Trainingsprogramme, die speziell auf die Bedürfnisse und Einsatzgebiete von Unternehmen abgestimmt sind.
Unsere Kompetenzen
Luftfahrt-
profis
Schulungsinhalte von ausgebildeten Fluglehrern, Drohnen- und Berufspiloten entwickelt.
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Über 4.500 erfolgreiche Schulungen, Prüfungen & E-Learnings.
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Experten
Mehr als 100 Jahre Know-how in Luftfahrt & Telekommunikation.
Prüf-
stelle
Droniq ist vom LBA benannte Prüfstelle für Fernpiloten: DE.PStf.035.