Seit dem 01. Januar 2021 gelten europaweit neue Drohnenregeln, die in den Verordnungen (EU) 2019/947 und 2019/945 geregelt sind. Sie harmonisieren die Vorgaben für den Drohnenflug in den einzelnen Mitgliedsstaaten.
In diesem Zusammenhang müssen Fernpiloten nach der Übergangsfrist auch neue Qualifikationen für den Betrieb in den Kategorien A1/A3 oder A2 erwerben. Um den Flug sicher und effizient durchführen zu können, wird in der speziellen Kategorie je nachdem, wie komplex das geplante Flugvorhaben ist, eine mehr oder weniger aufwändige Betriebsbeschreibung (Concept of Operations – kurz ConOps) sowie eine Risikoanalyse (Specific operations risk assessment - kurz SORA) benötigt.
Unsere Spezialisten sind ausgebildete Fluglehrer, Drohnen- und Berufspiloten und erstellen Ihnen digitale sowie revisionssichere Handbücher (pdf-Dokument), die Sie bei der zuständigen Behörde einreichen können.