Beschreibung
Seit dem 01. Januar 2021 gelten europaweit neue Drohnenregeln, die in den Verordnungen (EU) 2019/947 und 2019/945 geregelt sind. Sie harmonisieren die Vorgaben für den Drohnenflug in den einzelnen Mitgliedsstaaten. In diesem Zusammenhang müssen Drohnenpiloten auch andere Lizenzen in den Kategorien A1/A3 oder A2 erwerben.
Die Prüfung zum Erwerb des EU-Fernpilotenzeugnis / Drohnenführerschein besteht aus 30 Fragen aus den Themengebieten Meteorologie, UAS-Flugleistung und Technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden. Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie mindestens 75% der Fragen über alle Themengebiete korrekt beantworten.
Es handelt sich um eine Präsenz-Prüfung, die mit modernster Prüfungssoftware an Laptops durchgeführt wird. Erfolgreich bestandene Prüfungen werden direkt an das LBA zur Ausstellung des Fernpiloten-Zeugnisses übermittelt. Für die Ausstellung fallen seitens des LBAs Gebühren in Höhe von 30 EUR.
Die Prüfung dauert 45 Minuten. Inkl. Einführung, Vorbereitung und Auswertungen sollten Sie ca. zwei Stunden einplanen. Damit die Prüfung stattfinden kann, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Prüflingen erforderlich. Gruppenprüfungen sind in Ihren Räumlichkeiten auf Anfrage ebenfalls möglich.
Inhalt im Überblick
- Meteorologie (u.a. Einführung, Wettereinflüsse, Wind, Temperatur, Sichtweiten, Luftdichte, Wettervorhersagen)
- UAS-Flugleistung (u.a. typische Betriebsbereiche, Masse, Gleichgewicht, Schwerpunktlage, Einfluss von Nutzlasten, Sicherung der Nutzlast, Kenntnisse über Funktionsweisen von Akkus/Batterien, Vermeidung unsicherer Zustände,
- Technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden (u.a. Langsamflugmodus, Einschätzung von Entfernungen, 1:1-Regel)
Lieferumfang
Als zertifizierte Prüfstelle nehmen wir die Prüfung zum Fernpiloten-Zeugnis A2 / Drohnenführerschein an einem unserer Standorte ab.
Hinweis:
Die Ausstellung, Verlängerung und Änderung der Nachweise sind gebührenpflichtig. Für die Ausstellung eines Fernpiloten-Zeugnis A2 für die Betriebskategorie “offen” werden vom LBA-Gebühren in Höhe von 30,00 EUR erhoben.
Voraussetzung zur Zulassung
- EU-Kompetenznachweis / Drohnenführerschein für Fernpiloten (A1/A3)
- Erklärung über praktisches Selbststudiums nach UAS.OPEN.040 oder Nachweis über praktische Schulung bei einer PStF
- Mindestalter 16 Jahre (bei Minderjährigkeit muss eine schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen (formlos oder alternativ auf einem Formular, dass Sie von uns)
- Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)
- EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten (A1/A3)
- Erklärung über den Abschluss eines praktischen Selbststudiums nach UAS.OPEN.040 oder Vorliegen eines entsprechenden Nachweises, z. B. Bescheinigung über eine absolvierte praktische Schulung bei einer Prüfstelle für Fernpiloten (PStF)
- Spätestens am Tag der Prüfung müssen alle Unterlagen vorliegen, ansonsten können wir sie leider nicht zur Prüfung zulassen.
Über uns
Die Droniq ist vom Luftfahrt-Bundesamt als Prüfstelle für Fernpiloten in Deutschland benannt worden (DE.PStF.035).
Unsere Aviation Consultants sind ausgebildete Fluglehrer, Drohnen- und Berufspiloten und haben einen umfassenden Überblick über das gesamte Thema.
Perfekte Ergänzung
Bereiten Sie sich mit unserem Online-Training auf die Prüfung zum EU-Fernpilotenzeugnis A2 vor.
Online-Schulung für Fernpiloten A2
Unser deutschsprachiges Online-Training ist die optimale Vorbereitung auf die Prüfung zum Fernpilotennachweis der Unterkategorie A2!
Unsere Kompetenzen
Luftfahrt-
profis
Schulungsinhalte von ausgebildeten Fluglehrern, Drohnen- und Berufspiloten entwickelt.
Zufriedene
Kunden
Über 3.500 erfolgreiche Schulungen, Prüfungen & E-Learnings.
Echte
Experten
Mehr als 100 Jahre Know-how in Luftfahrt & Telekommunikation.
Prüf-
stelle
Droniq ist anerkannte Prüfstelle für Fernpiloten: DE.PStf.035.