Der Begriff steht für „beyond visual line of sight“. Bezeichnet den Drohnenbetrieb außerhalb der Sichtweite des Fernpiloten. Für entsprechende Operationen brauchen private und gewerbliche Anwender eine Sondergenehmigung der zuständigen Luftfahrbehörde. Davon ausgenommen sind BOS-Kräfte. Sie sind im Einsatzfall von entsprechenden Auflagen befreit.