Das Kürzel ED-R steht für ein Flugbeschränkungsgebiet (restricted area). Damit gemeint ist ein festgelegter Luftraum über dem Hoheitsgebiet eines Staates, indem Flüge von Luftfahrzeugen zeitweilig oder dauerhaft Beschränkungen unterliegen. Beispiele hierfür sind Lufträume über Atomkraftwerken oder über dem Berliner Regierungsviertel. Entsprechende Gebiete werden festgelegt, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen. Ob in einem ED-R mit einem UAS eingeflogen werden darf, ist von er Beschränkung abhängig. Ein unerlaubter Einflug ist eine Straftat.