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FAQ

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Unternehmen

Droniq versteht sich als führende digitale Plattform für die unbemannte Luftfahrt, um sinnvolle professionelle Drohnenflüge sicher und im Einklang mit den geltenden Regularien zu ermöglichen. Dazu verbinden wir in der Droniq GmbH das Luftfahrt-Know-how der DFS mit der Mobilfunk-Kompetenz der Telekom. Droniq bietet mit dem UAS Traffic Management System (UTM) basierend auf innovativer Mobilfunktechnologie eine Lösung, die Drohnen sicher und nachhaltig in den Luftraum integriert und Flüge außerhalb der Sichtweite ermöglicht.

Mit dem Gemeinschaftsunternehmen Droniq GmbH entstand Anfang 2019 eine gemeinsame Firma zwischen DFS und Telekom. Geschäftsziel ist die Erbringung, Vermarktung und der Vertrieb von Dienstleistungen für Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge in Europa. Seitens der DFS hält die Tochtergesellschaft DFS International Business Services GmbH (DFS IBS) 51 Prozent der Anteile, die Deutsche Telekom ist über ihre Gesellschaft Telekom Innovation Pool GmbH mit 49 Prozent beteiligt.

Geschäftsführer der Droniq GmbH ist seit dem 1. Januar 2019 Jan-Eric Putze, zuvor Geschäftsführer der R. Eisenschmidt GmbH. Ebenfalls Geschäftsführer seitens der Telekom ist Ralph Schepp, bisher Vice President für Technologieinnovation bei der Telekom AG.

Jan-Eric Putze ist Bankfachwirt, Verkehrspilot und Fluglehrer und trat 2007 als Consultant in die DFS ein. 2014 wechselte er zur R. Eisenschmidt GmbH und hatte dort seit 2016 die Geschäftsführungsposition inne.

Ralph Schepp ist Diplom-Kaufmann und seit mehr als 15 Jahren in der IT und Telekom-Branche tätig. Innerhalb der Deutschen Telekom AG führte er zuletzt die Bereiche Technologie- und Spektrum-Strategie für die Gruppe.

Die Droniq GmbH hat ihren Sitz am Europaturm in Frankfurt (Anschrift: Ginnheimer Stadtweg 88, 60431 Frankfurt).

DFS und Deutsche Telekom starteten im September 2016 das Forschungsprojekt „Connected Drones“. Ziel war die sichere und effiziente Integration von unbemannten Fluggeräten (Unmanned Aircraft Systems, UAS) im bodennahen Luftraum mittels Mobilfunk. Mithilfe verschiedener Tests wurde bewiesen, dass über das Mobilfunknetz unbemannte Fluggeräte auch außerhalb der Sichtweite des steuernden Piloten geortet und überwacht werden können. Für die Darstellung und Verarbeitung der Positionsdaten der Fluggeräte entwickelte die DFS ein UAS Traffic Management System (UTM). Dieses basiert auf dem Flugsicherungssystem PHOENIX, das weltweit im Flugsicherungssektor im Einsatz ist. Die DFS gilt in Europa als richtungsweisend im Bereich UTM-Entwicklung. „Connected Drones“ wurde zudem mit dem Mobilitätspreis 2018 ausgezeichnet. Das Projekt wurde mit der Gründung der Droniq GmbH am 17.12.2018 erfolgreich abgeschlossen.

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das mit seinen rund 5.400 Mitarbeitern (Stand 31.12.2018) für einen sicheren und pünktlichen Flugverlauf sorgt. Die rund 2.000 Fluglotsen leiten täglich bis zu 10.000 Flüge durch den deutschen Luftraum, im Jahr sind es ca. drei Millionen. Deutschland ist damit das verkehrsreichste Land in Europa. Das Unternehmen betreibt Kontrollzentralen in Langen, Bremen, Karlsruhe und München sowie Tower an den 16 internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland.

Die Deutsche Telekom AG gehört mit rund 178 Millionen Mobilfunk-Kunden, 28 Millionen Festnetz- und 20 Millionen Breitband-Anschlüssen zu den führenden, integrierten Telekommunikations-Unternehmen weltweit. Sie bietet Produkte und Dienstleistungen aus den Bereichen Festnetz/Breitband, Mobilfunk, Internet und Internet-TV für Privatkunden sowie Lösungen der Informations- und Kommunikationstechnik für Groß- und Geschäftskunden. Die Deutsche Telekom ist in mehr als 50 Ländern vertreten. Im Geschäftsjahr 2018 hat sie mit weltweit rund 216.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 75,7 Milliarden Euro erwirtschaftet – rund 66 Prozent davon außerhalb Deutschlands. (Stand 31.12.2018)

Droniq App

Sollten Sie konkrete Fragen oder Anregungen zur Droniq App haben, so stehen wir Ihnen unter feedback@droniq.de jederzeit gerne zur Verfügung.

Allgemeine Fragen

Die Droniq App, deren Vorläufer die DFS Drohnen App war, macht das Drohnenfliegen in Deutschland sicherer und einfacher. Die Droniq App hilft Fernpiloten bei der Flugplanung und Durchführung die geltenden Gesetze und Verordnungen einzuhalten und niemanden unnötig zu gefährden.
Die Droniq App wurde für Hobby- und Freizeitpiloten entwickelt. Zusatzfunktionen, wie die Logbuch-Funktion, machen sie aber auch für den Profipiloten zu einem idealen Hilfsmittel für den sicheren Drohnenflug.
Die Droniq App unterstützt Fernpiloten bei der sicheren und einfachen Flugplanung sowie Flugdurchführung. Fernpiloten, die einen Flug planen, können über die Droniq App in Echtzeit prüfen, ob ein Luftraum für den Drohnenflug frei ist, Beschränkungen unterliegt oder gesperrt ist. Neben luftraumrelevanten Daten wird auf der Karte dazu die typische Infrastruktur, wie Krankenhäuser, Polizeistationen usw. angezeigt und bei zu geringer Distanz davor gewarnt. Weitere Karteninformationen können benutzerdefiniert ein- und ausgeblendet werden. In der Logbuch-Funktion werden bereits durchgeführte Flüge übersichtlich dargestellt. Darüber hinaus ist die Droniq App konform mit der neuen EU-Verordnung und berücksichtigt die damit einhergehenden Vorschriften und Anforderungen für den Drohnenflug.
Sie können die Droniq App nutzen, um den Luftraum validieren bzw. prüfen lassen.
Nein, der Drohnenflug ist auch ohne die Droniq App möglich. Die Droniq App hilft Ihnen jedoch dabei, die geltenden Gesetze und Verordnungen einzuhalten und niemanden unnötig zu gefährden, wodurch Drohnenflüge sicherer und einfacherer durchführbar sind.
Die Droniq App ist konform mit der neuen EU-Verordnung und berücksichtigt die damit einhergehenden Vorschriften und Anforderungen für den Drohnenflug.
Die Droniq App entspricht dem aktuellen Stand der EU-Verordnung. Diese wird derzeit vom BMVI geprüft und ggf. durch nationale Regeln erweitert. Wenn Änderungen hinsichtlich Vorschriften und Anforderungen für den Drohnenflug vorgenommen werden, werden wir diese schnellstmöglich in die Droniq App aufnehmen.
Die Droniq App beinhaltet alle gängigen Drohnen und Drohnenmarken, wird aber kontinuierlich um neue Modelle aktualisiert.
Die App und die von ihr auszugebenden Informationen und Ergebnisse sind von Droniq ausschließlich für eine Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen und programmiert.

Fragen zum Benutzeraccount / zur Registrierung

Beim ersten starten der Droniq App wird Ihnen gleich zu Beginn das Angebot gemacht, einen Account anzulegen. Sollte Sie erst im Nachgang einen Account anlegen wollen, müssen Sie im Menü die Position „Mein Account“ anklicken. Von hier aus werden Sie zu der Anmeldung weitergeleitet.
Nein. Auch ohne einen Account können Sie die Droniq App nutzen. Ihnen stehen in diesem Fall jedoch nicht alle Funktionen zur Verfügung.

Schreiben Sie bitte eine E-Mail an feedback@droniq.de mit dem Betreff „App-Account löschen“. Geben Sie in der E-Mail bitte Ihren Registrierungsnamen sowie die für die Registrierung verwendete E-Mailadresse an. Die Löschung Ihres Accounts wird dann von uns vorgenommen. Nachdem der Account gelöscht wurde, erhalten Sie eine E-Mail unseres Support-Teams.

Bitte prüfen Sie zunächst, ob die Registrierungsmail in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Sollte dem nicht so sein, möchten wir Sie bitten, Ihr Passwort zurückzusetzen. Bitte gehen Sie hierzu auf die Option „Passwort zurücksetzen“ und geben Sie ein neues Passwort sein.

Sollte das nicht helfen, kann das ein sehr individuelles Problem sein. Bitte schicken Sie uns diesem Fall eine Mail an feedback@droniq.de mit Angaben zu Ihrem Handymodell, dem Betriebssystem sowie der Information, ob Adblocker installiert sind. Wir schauen uns den Sachverhalt an und kommen schnellstmöglich auf Sie zu.

Fragen zu Anzeigen in der Droniq App

Nein. Die Anzeige bedeutet lediglich, dass Sie sich in einer Flughafen-Kontrollzone befinden. In dieser sind Drohnenflüge möglich, sofern die aktuellen Flugvorgaben eingehalten werden. Zu beachten ist, dass die maximale Flughöhe in zivilen Kontrollzonen 50 Meter beträgt. In militärischen Kontrollzonen ist der Flug grundsätzlich nicht gestattet.
Die Kreise grenzen ein Gebiet mit einem Radius von 1,5 Kilometer um einen Flugplatz ein. In diesem Gebiet ist der private oder gewerbliche Drohneneinsatz generell untersagt.

Informationen zu den einzelnen Vorgaben erhalten Sie über die „Flug erlaubt“/“Flug verboten“ Anzeige im Hauptfenster. Tippen Sie diese an, um auf die Vorgabenübersicht zu gelangen.

Flugvorgaben, die im Rahmen der aktuellen Flugplanung eingehalten werden, sind in Grün angezeigt. Vorgaben, gegen die der Nutzer verstößt und aufgrund derer der Flug nicht als Grün angezeigt wird, werden in Rot markiert. In Orange dargestellt sind generelle Hinweise für den Fernpiloten, die zu beachten sind.

Weiterführende Informationen erhält der Nutzer durch zusätzliches Antippen der Symbole. Die einzelnen Unterüberschriften sind auch hier in Grün (wird aktuell eingehalten), Orange (ist generell zu beachten) und Rot (Verstoß gegen die Regeln) geclustert.

In beiden der genannten Fälle darf der Nutzer mit der Drohne fliegen. Gibt es für den Flug keinerlei Beschränkungen, wird die Validierung in Grün angezeigt.

Muss der Fernpilot während des Flugs noch auf zusätzliche Aspekte, wie z. B. Hindernisse achten, wird die Flugerlaubnis in Orange angezeigt. Durch das Antippen der Anzeige gelangt der Nutzer in die Vorgabenübersicht. Die hier aufgeführten und in Orange eingefärbten Symbole verweisen darauf, auf was der Fernpilot bei dem aktuellen Flug achten muss. Für weiterführende Informationen zu den aufgeführten Informationen muss der Nutzer lediglich die Symbole einzeln antippen.

Die Kacheln informieren den Fernpiloten zu Vorgaben, die während seines Flugs einzuhalten sind. Flugvorgaben, die er bereits einhält, werden in Grün angezeigt. Vorgaben, gegen die der Nutzer verstößt und aufgrund derer der Flug nicht als Grün angezeigt wird, werden in Rot markiert. In Orange dargestellt sind generelle Hinweise für den Fernpiloten, die zu beachten sind.

Beispiel: Kachelfarben

Über diese Anzeige geben Sie an, in welcher Kategorie Sie mit der Drohen starten. Grundlage der Kategorien ist die neue EU-Drohnenverordnung, die mit Blick auf die geplanten Flüge und die genutzten Drohnen detaillierte Angaben dazu macht, in welcher Kategorie Fernpiloten fliegen dürfen.

Weitere Informationen zu den Klassen finden Sie auf unserer EU-Drohnenverordnung-Website.

Die Droniq App bietet die Hintergrundkarten „Standard“, „Dunkel“ und „Satellit“. Zur Auswahl gelangt der Nutzer über das entsprechende Layersymbol. Dieses befindet sich in der Kartenanzeige rechts oben.

Ja. Die Droniq App verfügt hierbei über mehrere Anzeigeoptionen (u.a. kontrollierter Luftraum und Flugbeschränkter Luftraum). Die Anzeigeoption sind in der Droniq App standardisiert aktiviert, können aber zur besseren Übersicht auch einzeln ausgeschaltet werden. Sie gelangen zu der Auswahl über das Kartensymbol. Dieses befindet sich rechts oben im Hauptfenster der Droniq App.

Uns ist der Fehler bereits bekannt und wir arbeiten an der Behebung. Für eine kurzfristige Fehlerbehebung bitte bei der Sprachauswahl kurz auf „Englisch“ umstellen und danach wieder „Deutsch“ auswählen.

Fragen zur Durchführung eines Flugs

Wählen Sie zunächst über die Kartenfunktion der App das Gebiet aus, in dem die Drohne fliegen soll. Über die Suchfunktion (angezeigt durch ein Lupensymbol) können Sie auch den genauen Ort eingeben, an dem der Flug starten soll. Um das Gebiet möglichst genau einzugrenzen, bietet die App in dem unterhalb der Karte angezeigten Menü mehrere Einzeichnungsfunktion via Radius, Polygon oder freie Strecke.

In dem Menü unterhalb der Karte werden zudem weitere, für die Flugvalidierung notwendigerweise anzugebende Parameter aufgeführt. Dazu gehören die für den Flug geplante maximale Flughöhe, die geplante Flugdauer, die eingesetzte Drohne sowie die für den Flug geplante Kategorie.

Sind alle Parameter eingegeben, prüft die App, ob ein Flug in dem ausgewählten Bereich möglich ist. Nach kurzer Zeit erhält der Nutzer ein Feedback, ob der Flug erlaubt ist (grüne Anzeige), oder verboten ist (rote Anzeige). Im Falle, dass der Flug stattfinden kann, der Fernpilot dabei aber Vorgaben bei seinem Flug berücksichtigen muss, wird ihm in Orange die Information „Achtung“ angezeigt.

Wenn Sie die Rückmeldung erhalten haben, dass der geplante Flug erlaubt ist und losfliegen möchten, betätigen Sie das Anzeigefenster „Jetzt fliegen“. Dieses wird in der Droniq App auf dem Hauptbildschirm, im unteren Bereich der Karte, angezeigt.
Der vom Fernpilot genutzte Luftraum wird für den Zeitraum seines Flugs in der App sichtbar und andere Nutzer werden bezüglich eines stattfindenden Flug gewarnt.

Schritt für Schritt Anleitung zur Nutzung der Droniq App

Um die Droniq App für die Flugplanung und Flugdurchführung zu nutzen, benötigen Sie einen Nutzeraccount. Eine entsprechende Registrierung wird beim ersten Start der Droniq App angeboten, kann aber auch im Menü (Symbol mit drei Punkten im unteren Bereich des Hauptfensters) unter der Option „Mein Account“ nachgeholt werden.

Für die Flugplanung müssen Sie angeben, mit welcher Drohne Sie fliegen. Eine erste Abfrage findet im Rahmen der Registrierung statt. Die Anmeldung mehrerer Drohnen ist ebenfalls möglich. Die Drohnen können jederzeit unter dem Pilotensymbol und dem Reiter „Konfigurationen“ eingesehen, angepasst und erweitert werden.

Kann man bei der Drohnenanmeldung auch einen Eigenbau anmelden?
Ja, das geht! Unter „Marke auswählen“ kann man sich eigene Marken (z.B. Eigenbau) auswählen.

Wird nach der Anmeldung der Drohne automatisch die zugehörige Klasse angezeigt?
Nein. Sie müssen Ihre Drohne anmelden und anschließend manuell die entsprechende Klasse auswählen. Mehr zu den Klassen finden Sie hier.

Die Flugplanung findet über das Hauptfenster der Droniq App statt. Über den hier dargestellten Kartenausschnitt können Sie per Fingerdruck die geplante Position für den Drohnenflug auswählen. Sobald Sie die Karte antippen, erscheint ein Kreis um den angetippten Punkt. Der Kreis gibt den aktuellen Radius an, in dem Sie die Drohne fliegen lassen können. Sie können den Radius jederzeit anpassen.

Im Hauptfenster müssen Sie dazu nur auf die im unteren Menü angezeigte Einzeichnungsfunktion gehen. Diese befindet sich unterhalb der Drohnenauswahl. Möchten Sie das zu befliegende Areal lieber per Hand festlegen, stehen hier entsprechende Einzeichnungsfunktionen zur Verfügung.

Legen Sie nach Auswahl des geplanten Flugareals die weiteren, für den Flug benötigten Parameter fest. Diese befinden sich in der unteren Anzeige des Hauptfensters. Zu den Parametern zählen die maximale Flughöhe, die geplante Flugdauer und die Flugklasse, in der Sie sich befinden. Bitte wählen Sie darüber hinaus noch die Drohne aus, mit der Sie den Flug durchführen möchten.

Nachdem alle Parameter eingegeben sind, prüft die App darauf aufbauend, ob der Drohnenflug erlaubt ist oder aber gegen Auflagen verstößt. Ist der Flug freigegeben, ändert sich die in Rot unterlegte Anzeige „Flug verboten“ auf dem Hauptbildschirm in das Grün unterlegte „Flug erlaubt“ oder das Orange unterlegte „Achtung“.

Die Anzeige „Flug freigegeben“ signalisiert, dass Sie die Drohne im Rahmen des aktuellen Flugs ohne Einschränkungen fliegen können. Die Anzeige „Achtung“ weist daraufhin, dass Sie während des Flugs einige Punkte im Rahmen des Flugs berücksichtigen müssen. Tippen Sie mit dem Finger auf die Anzeige „Achtung“, um zu der Vorgabenübersicht zu gelangen. Die im Rahmen des aktuellen Flugs zu beachtenden Informationen sind in Orange aufgelistet. Tippen Sie auf eines der Symbole, um weiterführende Informationen zu erhalten.

Sie können im Rahmen der Planung jederzeit den Flug mittels der zur Verfügung stehenden Parameter ändern. Die Droniq App prüft im Anschluss, ob der Flug unter Einhaltung aller Regularien stattfinden kann.

Betätigen Sie nach der Flugerlaubnis die Anzeige „Jetzt fliegen“ bzw. „Achtung“. Im Anschluss werden Sie im Rahmen einer „Take-off“-Information noch einmal gefragt, ob Sie abheben möchten. Sie starten den Flug, indem Sie auf „Ja“ tippen.

Die App wechselt daraufhin in den Flugbildschirm und zeigt Ihnen ausschließlich den aktuellen Kartenbereich an. Im oberen Bereich des Handydisplays gibt Ihnen eine Zeitanzeige Rückschluss darauf, wie lange Sie bereits fliegen.

Sie beenden den Flug, in dem Sie im Flugbildschirm auf den Punkt „Landen“ drückt. Dieser befindet sich im unteren Bildschirmbereich.
Wenn Sie den Flug beenden, gelangen Sie automatisch in den Bewertungsbildschirm. Hier erhalten Sie Informationen über Abflug-, Lande- und Flugzeit. Daneben können sie anhand der dargestellten Smileys den Flug bewerten. Weiterhin können Sie den Flug mit einem Operationsnamen versehen und unter dem Menüpunkt „Beschreibung“ weitere Informationen zu dem Flug angeben. Die Aufzeichnungen landen in Ihrem Logbuch.
Rufen Sie dazu über das Hauptmenü Ihr Logbuch auf. Sämtliche durchgeführten Flüge sind hier aufgelistet.

Fragen zu Daten, Datennutzung und Haftung

Für die Registrierung wird die E-Mailadresse sowie der Vor- und Nachname des Nutzers benötigt. Andere Angaben, wie z. B. die Adresse, sind optional.
Weitere Daten werden zur Anmeldung von Drohnen in der Droniq App notwendig. Auch hierfür braucht es nur wenige Angaben. Diese beschränken sich auf die Drohnenmarke, die Serie der Drohne sowie deren Abfluggewicht. Andere Angaben, wie z. B. Serienkennung sind optional.
Sofern erlaubt wird die GPS-Position des Nutzers verwendet, um seinen aktuellen Standort zu bestimmen. Darüber hinaus werden nur im Rahmen der Installation Daten gespeichert, beispielsweise zu der Version des Betriebssystems.
Die Daten werden genutzt, um die Droniq App hinsichtlich ihrer Funktionalität kontinuierlich zu verbessern und so die Sicherheit der sie nutzenden Fernpiloten weiter zu erhöhen.

Die Datenspeicherung erfolgt über die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, einer der beiden Mütter der Droniq GmbH.

Ja. Die Server zur Datenspeicherung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH befinden sich in Langen bei Frankfurt.
Der Steuerer eines unbemannten Fluggerätes ist für den Betrieb seines unbemannten Fluggerätes verantwortlich. Die Droniq GmbH übernimmt daher keine Haftung für verkehrte Validierungen. Die für die Funktion der App benötigten Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen von der Droniq GmbH zusammengestellt. Mehr Informationen hierzu finden Sie in den Nutzungsvereinbarungen der Droniq App, Kapitel 7.

Fragen zur Installation der App, Systemvoraussetzungen, Updates und Kosten

Die Droniq App gibt es für iOS sowie für Android-Geräte. Sie kann über den Apple App Store sowie über den Google PlayStore bezogen werden.
Wird die Droniq App über ein Apple-Gerät verwendet, braucht der Nutzer mindestens iOS 8.0 oder höher. Bei Android Geräten braucht der Nutzer mindestens Android 4.4.
Die Bestätigungsmail wird an die von Ihnen im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mailadresse geschickt. Bitte prüfen Sie Ihren Spam-Ordner, sofern die E-Mail nicht im Posteingang erscheint. Sollte sich auch hier keine E-Mail befinden, wenden Sie sich bitte an unseren Support.
Nein, eine zeitliche Verzögerung wird es nicht geben. Die Migration der Daten findet zum Launch der App statt. Sobald Sie sich bei der App angemeldet haben, sollten Ihre bisherigen Daten auch darin migriert sein.
Die Droniq App wird im Rahmen von Aktualisierungen kontinuierlich verbessert und durch neue Funktionen erweitert. Über die Feedbackfunktion können Sie auch gerne Vorschläge machen.
Die Droniq App kann kostenlos über den Apple App Store sowie über den Google Play Store bezogen werden. Es fallen lediglich die im Rahmen der Nutzung von Apps üblichen Datenübertragungskosten an.
Es wird zukünftig insbesondere für BVLOS-Flüge eine kostenpflichtige Pro-Version geben, die auch eine Live-Luftlage beinhaltet. Wir halten Sie dazu informiert.

UTM-Service

Die Droniq bietet ein Servicepaket für Drohnenflüge außerhalb der Sichtweite im Einklang mit den Regularien. Dazu stellen wir das deutschlandweit erste vollumfänglich einsatzfähige UAS Traffic Management System (UTM) zur Verfügung, um Drohnen sicher und effizient in den Luftraum zu integrieren.

Das UTM von Droniq kann von folgenden Kunden genutzt werden:

  • Gewerbliche Steuerer
  • Steuerer, die außerhalb der Sichtweite fliegen (z. B. bei Trasseninspektionen, Pipeline-Befliegungen etc.)
  • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Feuerwehr-, Polizei- und Rettungskräfte bzw. deren Einsatzleiter und/oder Leitstellen (z. B. bei Rettungseinsätzen)
  • Behörden, die mithilfe des UTMs in digitaler Form Aufstiegsgenehmigungen erteilen, aber auch selbst Flugverbotszonen definieren können (z. B. während Großveranstaltungen)
  • Nutzer aus dem Umfeld der allgemeinen Luftfahrt, für die eine Luftlagedarstellung bis zum Boden interessant ist.

Für alle Phasen des Flugs (Pre-Flight, In-Flight und Post-Flight Phase) bietet das UTM maßgebliche Leistungen zum sicheren Betrieb von UAS im Luftraum.

In der Pre-Flight Phase kann sich der Operateur im UTM registrieren, seine Mission planen und diese gegenprüfen (Sind Flugverbotszonen / Luftraumbeschränkungen vorhanden? Gibt es andere angemeldete Flugbewegungen? Benötige ich eine Aufstiegsgenehmigung oder eine SORA?).

In der In-Flight Phase kann der Operateur seine Drohne in Echtzeit tracken und andere Luftfahrzeuge in einer kombinierten Luftlagedarstellung beobachten, auch die, die sich außerhalb der Sichtweite des Nutzers befinden (bemannte sowie im UTM registrierte unbemannte). Außerdem erhält er nach Bedarf Echtzeitdaten wie Fotos oder Videos.

Die UTM-Komponenten der Post-Flight Phase helfen bei der Auswertung und Nachbereitung des Flugs (z. B. Pflege des Logbuchs, Incident Management, Batteriemanagement).

Es gibt verschiedene, leistungsabhängige Preismodelle, die je nach Flugvorhaben (erforderliches Datenvolumen, Länge der Flugstrecke, Häufigkeit der Flüge, erforderliche Hardware) variieren. Der Einstiegspreis für den UTM-Service liegt auf den Monat umgerechnet bei 125,- Euro pro Nutzer. Abgerechnet wird diese UTM Nutzungslizenz jährlich oder halbjährlich.

Das HOD wird mit einer lebenslangen FLARM®-Lizenz verkauft. Im Verkaufspreis ist weiterhin die Datenkonnektivität für das erste Jahr ab Kaufdatum enthalten. Ab dem zweiten Jahr wird eine jährliche Servicepauschale von 80,- Euro pro Gerät erhoben, die u.a. Firmwareupdates beinhaltet. Je nach Bestellmenge gibt es Nachlässe auf den Listenverkaufspreis von 2.300,- Euro pro Gerät.

Gewerbliche und öffentliche Kunden können das HOD für Testvorhaben auch für eine begrenzte Zeit mieten. Insbesondere für regelmäßige Einsätze und BVLOS Flüge ist es sinnvoll, das Gerät fest in Ihr Fluggerät zu verbauen. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen die auf Ihren Bedarf zugeschnittene Lösung anbieten können!

Die Lieferzeiten variieren und sind abhängig vom gewünschten Servicepaket und dem Reifegrad Ihres Vorhabens. Handelt es sich um eine Standardbestellung (1 UTM-Zugang und 1 HOD) können wir Soft- und Hardware in der Regel innerhalb von wenigen Tagen in Deutschland zur Verfügung stellen.
Der UTM-Service enthält zum einen das HOD. Dieses wird Ihnen zusammen mit einer Powerbank für die unabhängige Stromversorgung, allen nötigen Antennen sowie Material zur Anbringung am Fluggerät geliefert. Ebenso erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Befestigung des HOD am Fluggerät und der optimalen Ausrichtung der Antennen.
Das Hook-on-Device (HOD) ist ein Gerät zur Übertragung der eigenen Positionsdaten für UAS. Das HOD kann aufgrund seines geringen Gewichts an jedem Fluggerät befestigt werden. Es besteht aus einem LTE-Modem mit integrierter SIM-Karte und überträgt seine aktuelle GNSS-Position per LTE an das UAS Traffic Management System (UTM) der DFS Deutsche Flugsicherung. Das Gerät ist in der Lage FLARM®- und ADS-B-Signale des umliegenden Flugverkehrs zu erfassen und dieses zusätzlich zur eigenen Position an das UTM zu senden. Die eigene Position sowie relevanter Flugverkehr im Nahbereich werden dem Fernpiloten gesamthaft webbasiert über den UTM-Tracker angezeigt. Gleichzeitig sendet das HOD seine Position über FLARM® aus. So wird das Fluggerät auch für andere Verkehrsteilnehmer im Nahbereich, die FLARM® nutzen, sichtbar. Das HOD kann vor allem bei Flügen außerhalb der Sichtweite (BVLOS) eingesetzt werden. Damit hat der Steuerer immer ein aktuelles Bild über alle Flugbewegungen in der Nähe seines Fluggeräts. Aber auch bei Flügen in kleinerem Radius, die aber in städtischem oder flugverkehrsreichem Gebiet (z.B. in Nähe eines Flughafens) stattfinden, ist die Nutzung eines HODs sinnvoll für eine sichere Flugdurchführung.
Die mobile Verkehrsempfangsstation (Ground-Based Situational Awareness System, GBSAS) dient der Unterstützung von UAS-Operationen und liefert dem Anwender ein Luftlagebild im Gebiet um den Einsatzort. Die mobile Station empfängt FLARM® und ADS-B Signale (Automatic Dependent Surveillance – Broadcast), die von Segelflugzeugen, Hubschraubern, Motorflugzeugen oder weiteren Luftverkehrsteilnehmern im Luftraum ausgesandt werden. Diese Signale werden per LTE in das UAS Traffic Management System (UTM) der DFS Deutsche Flugsicherung eingespeist. Mit einem UTM-Webzugang von Droniq kann sich der Fernpilot alle Daten gesamthaft anzeigen lassen. Damit steht dem UAS-Steuerer permanent eine aktuelle Darstellung des Flugverkehrs im Nahbereich seines UAS-Betriebs zur Verfügung. Insbesondere bei UAS-Flügen außerhalb der Sichtweite des Steuerers (BVLOS) unterstützt das System die Luftraumbeobachtung und das Ausweichen vor anderen Luftfahrzeugen. Bei einem Betrieb in Verbindung mit einem Droniq Hook-on-Device erhöht die redundante Kommunikation von LTE und FLARM® die Sicherheit für den Anwender. Ein GBSAS kann mobil oder stationär bei Droniq erworben werden. Die mobilen Geräte haben eine unabhängige Stromversorgung und können beispielsweise entlang einer Flugstrecke aufgestellt werden. Die stationären Geräte sind wetterfest und benötigen eine externe Stromversorgung. Ihr Einsatz ist sinnvoll, wenn ein bestimmtes Gebiet dauerhaft im BVLOS-Betrieb beflogen werden soll.
Der Service der Droniq wird von eigenen Mitarbeitern entwickelt, ebenso stehen bei Fragen zur UTM-Entwicklung oder der Mobilfunkkonnektivität die Experten von DFS und Telekom zur Verfügung. Das UTM wird maßgeblich von der DFS und dem belgischen Software-Unternehmen Unifly entwickelt.

Das HOD und der UTM-Service wird bereits von verschiedenen Kunden im Bereich Energieversorgung, Chemie oder Bauwirtschaft genutzt. Ebenso kam es bei verschiedenen Forschungsprojekten zum Thema Drohnenflug zum Einsatz. Mehr erfahren Sie auf unserer Seite „Droniq Inside“

Schulung & Prüfung

Das Online-Training von Droniq unterstützt Sie optimal bei der Vorbereitung auf das Fernpilotenzeugnis. Sie können unabhängig von Zeit und Ort die Lerninhalte durcharbeiten und Ihr Wissen festigen.

Nachdem Sie das Online-Training von Droniq gebucht haben, erhalten Sie in einer Mail die Zugangsdaten zur Online-Akademie. Hier können Sie die Lerninhalte gemäß Ihrer eigenen Zeiteinteilung und nach persönlichem Lerntempo durcharbeiten. Am Ende jedes Themengebiets folgt eine kurze Zusammenfassung, um zu testen ob der Lernstoff sitzt. Nachdem alle Lerninhalte durchgearbeitet wurden kann der Kunde sein Wissen anhand von Beispielfragen aus den prüfungsrelevanten Themengebieten selbst überprüfen.

Droniq bietet die Prüfungen zum Drohnenführerschein aktuell als Präsenzprüfung in den Unternehmensräumlichkeiten in Frankfurt und weiteren Standorten in der Deutschland an. In der Regel finden mehrmals pro Monat Prüfungstermine statt. Möchten Sie sich für eine Prüfung anmelden, so können Sie hier die aktuellen Prüfungstermine einsehen und auch buchen.

Die Prüfung zum Drohnenführerschein kostet 149,- Euro (inkl. MwSt.). Wir empfehlen die Prüfung in Kombination mit dem Online-Training für insgesamt 198,40 Euro (inkl. MwSt.).

Für Unternehmen und größere Gruppen bietet Droniq spezielle Paketlösungen an. Unternehmen aus allen Geschäftsbereichen können bei Droniq genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Praxistrainings, Präsenzkurse, Online-Trainings als auch Präsenzprüfungen buchen. Darüber hinaus bietet Droniq spezielle Kurse für Organisationen an, die mit der Abwehr von Gefahren und Sicherheitsaufgaben betraut sind, wie z. B. BOS Kräfte (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Die Präsenzveranstaltungen können sowohl bei Droniq, als auch in eigenen Räumlichkeiten stattfinden. Sprechen Sie uns einfach an!

Drohnensteuerer aus dem Bereich BOS (Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben) wie von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind – wenn sie Drohnen im Rahmen ihres Einsatzes nutzen – von vielen gesetzlichen Regelungen, die für kommerzielle Drohnenpiloten gelten, ausgenommen. Trotzdem empfiehlt es sich, die Einsatzkräfte einheitlich für den Drohnenbetrieb zu schulen. Hierfür bietet Droniq verschiedene Paketlösungen sowie das Online-Training BOS-Basiswissen an, die sich an den Empfehlungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) orientieren.

Das Praxistraining dauert in der Regel einen Tag. Im ersten Schritt wird die Flugplanung durchgeführt. Dies umfasst die luftrechtliche Beurteilung der Aufstiegsstelle, ein NOTAM- und Wetter-Briefing, eine Einweisung in die praktischen Flugübungen sowie kurze Eingewöhnungsflüge in einem Simulator. Danach folgt die Flugvorbereitung: Die Aufstiegsstelle muss abgesichert und die Fluggeräte vorbereitet werden. Dann üben die Teilnehmer praktische Flugübungen wie Start & Abheben, Steig- oder Schwebeflug und das Abliegen bestimmter Flugmuster wie z.B. eine liegende Acht. In einer abschließenden Befähigungsprüfung überprüfen die Droniq-Experten den Lernerfolg der Teilnehmer.
Droniq verfügt über eine eigene Drohnen-Flotte, in der die gängigen Modelle vertreten sind. Diese kann für das Praxistraining genutzt werden, ebenso ist es selbstverständlich möglich, ein eigenes Fluggerät mitzubringen.

Beratung & Gutachten

Welche gesetzlichen Regelungen für den Betrieb von Drohnen zu beachten sind, regelt die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Die Verordnung ist am 6. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 7. April in Kraft getreten. Dort sind die Kennzeichnungspflicht, Kenntnisnachweis sowie der erlaubnispflichtige oder verbotene Betrieb von Drohnen geregelt. Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur).

Für den Drohnenbetrieb in Verbotszonen oder in bestimmten Höhen benötigt der Steuerer in der Regel eine Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Ob eine Aufstiegsgenehmigung nötig ist und welche Landesluftbehörde hierfür kontaktiert werden muss, kann über die DFS-Drohnen App abgefragt werden. Diese App ist in den App-Stores von Apple und Google kostenfrei erhältlich. Die App beantwortet die Frage „Wo kann ich fliegen?“ und ist einfach zu bedienen. Interaktives Kartenmaterial aus amtlichen Quellen und der DFS zeigt für jeden Standort in Deutschland an, welche Regeln dort zu beachten sind. So informiert die App über Gebiete und Einrichtungen, die nicht oder nur eingeschränkt überflogen werden dürfen (z.B. Flughäfen, Krankenhäuser, Industrie- und Energieanlangen oder Naturschutzgebiete). Darüber hinaus bietet die App mit einer Logbuch-Funktion eine Übersicht über bereits durchgeführte Flüge. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der DFS

Zunächst prüfen die Droniq-Experten, welche Auflagen – wie beispielsweise eine Aufstiegsgenehmigung – für Ihren geplanten UAS-Flug gelten. Sollte eine Genehmigung erforderlich sein, prüfen wir als nächstes, ob vor der Antragstellung eine gesonderte Risikoanalyse (SORA, von engl. Specific Operations Risk Assessment) sowie eine Betriebsbeschreibung (ConOps, Concept of Operations) vorliegen müssen. Sollte dies nicht nötig sein, führen wir gemeinsam mit Ihnen die Antragstellung durch.

Sofern eine SORA oder ein ConOps für Ihren Flug nötig ist, unterstützen wir Sie auf Basis Ihrer individuellen Vorkenntnisse und Anforderungen bei der Erstellung. Zusätzlich können wir Sie auf Wunsch auch für zukünftige Antragstellungen schulen und qualifizieren. Bei Bedarf helfen wir Ihnen anschließend bei der Auswahl von Drohnen, Technik und Personal sowie beim Erhalt der Flugverkehrskontrollfreigabe durch die Flugsicherung, der Missionsplanung oder sonstiger Kommunikation mit Behörden.

SORA (Specific Operations Risk Assessment) ist eine Risikobewertung für den Einsatz von UAS. SORA wird als mehrstufiger Prozess der Risikobewertung genutzt und soll der Verbesserung der Sicherheit durch den Einsatz von Drohnen bewirken. Das Risikomanagement dient der Identifizierung und Eindämmung von Gefahren für Personen am Boden, anderen Luftverkehr und kritische Infrastruktur. In der SORA werden Kriterien wie Einsatzgebiet, Luftraum, genutztes Fluggerät, Einsatzzweck und Kenntnisse des Steuerers berücksichtigt. Eine SORA ist nötig, wenn eine Allgemeinerlaubnis oder ein vereinfachtes Verfahren für den geplanten Drohnenflug nicht möglich sind.
Das ConOps (Concept of Operations), auch Einsatzbeschreibung oder Betreiberkonzept genannt, ist ein Bestandteil der SORA und umfasst u. a. Informationen über die Organisation, die Steuerer, das UAS sowie eine kurze Betriebsbeschreibung. Der Umfang des ConOps leitet sich aus der Berechnung der Risikoklassen aus der SORA ab und wird benötigt, sofern eine SORA für den Drohnenflug verlangt wird.
Für unsere Beratungsleitung arbeiten wir mit einem Tagessatz ab 1.500,- Euro für unsere Experten, der aufwandsabhängig abgerechnet wird.
Unsere Beratungsleitung ist in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Auftragsbestätigung verfügbar. Dies ist abhängig von dem jeweiligen Beratungsumfang und der Verfügbarkeit unserer Experten.
Sollten Sie selbst eine SORA und ConOps für die Beantragung einer Aufstiegserlaubnis erstellt haben, kann die zuständige Luftfahrtbehörde ein Fachgutachten anfordern, ob Ihre Einschätzungen und beschriebenen Verfahren den geplanten Betrieb widerspiegeln. Unsere ausgebildeten Gutachter erstellen neutral und unabhängig ihr Gutachten für Ihr Vorhaben und beraten Sie bei eventuellen Problemen, um Ihr Vorhaben zu realisieren.
Nein, unsere Gutachter sind nicht öffentlich bestellt. Wir erstellen primär privatrechtliche Gutachten, stehen aber Gerichten gerne zur Verfügung.
Nein, wir sind spezialisiert auf luftrechtliche Gutachten und das Risiko beim Betrieb von unbemannten Fluggeräten. Daher bieten wir aktuell keine Wertgutachten für z.B. Versicherungen an.

Drohnen-Leasing

Das Leasing für Drohnen ist für 24 oder 36 Monaten möglich. Die Leasinglaufzeit verlängert sich um weitere 12 Monate, sollte nicht fristgerecht (6 Monate) zum Enddatum gekündigt werden.

Das Leasing von Drohnen ist ausschließlich für gewerbliche Kunden bestimmt. Idealerweise sollte der Leasingnehmer mindestens 24 Monaten am Markt tätig sein. Eine ausreichende Bonität ist Voraussetzung.

Die Droniq GmbH unterstützt Sie bei der richtigen Auswahl der Drohne, erstellt das Angebot und tritt als Vermittler beim Leasing auf. Der Leasing-Vertrag selbst wird mit der DLL Group (Leasinggeber), unserem Leasing-Partner, geschlossen. Die Auslieferung der Drohne erfolgt über die Droniq.

Eine vorzeitige Vertragsablösung ist bei Rückkauf zu dem aktuellen Restwert der Drohne jederzeit möglich. Eine Verlängerung ist ebenfalls nach Laufzeitende möglich. Leasingverträge, die nicht fristgerecht zum Endtermin (6 Monate) gekündigt werden, werden automatisch um weitere 12 Monate verlängert.

Der Leasingnehmer hat die Möglichkeit am Ende der Leasingzeit die Drohne zum Restwert zu erwerben. Ferner besteht die Möglichkeit die Drohne während der Leasingzeit abzulösen.

Es gibt eine Elektronik-Versicherung, die optional bei Vertragsabschluss des Leasing-Objektes ausgewählt werden kann, so dass im Schadensfall jederzeit eine einfache Abwicklung möglich ist. Versicherungspartner der Elektronik-Versicherung ist die HDI Versicherung AG.

Die Nutzung der geleasten Drohne ist grundsätzlich nur in Deutschland erlaubt. Abweichende Standorte (im EU-Ausland) müssen angefragt und von dem Leasinggeber genehmigt werden. Ein dauerhafter Einsatz außerhalb der EU ist nicht möglich.

Es werden ausschließlich Neugeräte an Leasingnehmer ausgeliefert.

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