Laden Sie die neue Drohnenapp DRONIQ MAPS runter! Mehr erfahren

Weggeputzt #3: Naturschutz? Ja, bitte! Aber bitte auch mit Sinn und Verstand!

weggeputzt #3 - Naturschutz? Ja, bitte!

Ein Ausschluss der Drohne beim Thema Naturschutz bringt nichts!

Heute erklärt unser CEO Jan Eric Putze, warum die Themen 𝗗𝗿𝗼𝗵𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗡𝗮𝘁𝘂𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 aus seiner Sicht derzeit noch nicht zusammenpassen und weshalb eine Anpassung des geltenden Luftrechts aus seiner Sicht dringend notwendig ist:

weggeputzt #3 - Naturschutz? Ja, bitte!

Dass Drohneneinsätze zur Hobby- und Freizeitgestaltung in Naturschutzgebieten nicht erlaubt sind, ist zweifellos RICHTIG!

Dass der gewerbliche Drohneneinsatz hier jedoch auch nicht erlaubt ist, ist für mich FALSCH!

Wir reden von gewerblicher, mit einem MEHRWERT verbundener Drohnennutzung!

Ein Mehrwert, von dem auch der Naturschutz PROFITIEREN kann!

Ein Beispiel hier ist der Drohneneinsatz im Rahmen der FORST- UND LANDWIRTSCHAFT.

Hier HELFEN Drohnen u. a. bei der Rehkitzrettung oder bei der Schädlingserkennung.

Dass Drohnen dennoch nicht in Naturschutzgebieten fliegen dürfen: NICHT VERSTÄNDLICH!

Dass es mitunter teure Gutachten braucht, um doch fliegen zu dürfen: NICHT ÖKONOMISCH!

Und dass der bemannte Luftverkehr hier gänzlich anders behandelt wird: NICHT LOGISCH!

Denn Hubschrauber dürfen hier bspw. fliegen – auch in NIEDRIGEN FLUGHÖHEN!

Die PLATZRUNDE am Flugplatz Blumberg befindet sich z.B. direkt über einem Naturschutzgebiet…

Mit dieser UNGLEICHBEHANDLUNG schadet der Naturschutz unserer Industrie – und sich selbst!

Denn was sicherlich GUT GEMEINT ist (Schutz der Natur), wird derzeit nicht gut umgesetzt!

Ein vollständiger Ausschluss der Drohne beim Thema Naturschutz bringt NICHTS!

Vielmehr braucht es eine GLEICHBEHANDLUNG!

Der unbemannte Luftverkehr benötigt dieselben RECHTE wie sein bemanntes Pendant!

Damit verbunden ist eine ANPASSUNG des geltenden Luftfahrtrechts.

Drohneneinsätze in Naturschutzgebieten sollten erlaubt sein, wenn diese dem Naturschutz DIENEN!

Bei gewerblichen Drohneneinsätzen in Naturschutzgebieten muss DIFFERENZIERT werden:

Reine Überflüge, wie z.B. bei Pipeline-Inspektionen sind für mich UNKRITISCH.

Start- oder Landung in einem Naturschutzgebiet müssen FALLABHÄNGIG beurteilt werden!

Gelingt diese Anpassung, können Naturschutz und Drohne sich gegenseitig STÄRKEN!

Dann ENTSTEHT etwas Großes!

Mehr News

Zurück
Weiter

Weihnachtsaktion vom 01.12. bis zum 31.12.2024

Entdecken Sie unsere festliche Überraschung auf ausgewählte Produkte, wie beispielsweise: