Beschreibung
Seit dem 01. Januar 2021 gelten europaweit neue Drohnenregeln, die in den Verordnungen (EU) 2019/947 und 2019/945 geregelt sind. Sie harmonisieren die Vorgaben für den Drohnenflug in den einzelnen Mitgliedsstaaten. In diesem Zusammenhang müssen Drohnenpiloten auch andere Lizenzen in den Kategorien A1/A3 oder A2 erwerben.
Die Prüfung zum Erwerb des EU-Fernpilotenzeugnis besteht aus 30 Fragen aus den Themengebieten Meteorologie, UAS-Flugleistung und Technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden. Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie mindestens 75% der Fragen über alle Themengebiete korrekt beantworten.
Es handelt sich um eine Präsenz-Prüfung, die mit modernster Prüfungssoftware an Laptops durchgeführt wird. Erfolgreich bestandene Prüfungen werden direkt an das LBA zur Ausstellung des Fernpiloten-Zeugnisses übermittelt.
Die Prüfung dauert 45 Minuten. Inkl. Einführung, Vorbereitung und Auswertungen sollten Sie ca. zwei Stunden einplanen. Damit die Prüfung stattfinden kann, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Prüflingen erforderlich. Gruppenprüfungen sind in Ihren Räumlichkeiten auf Anfrage ebenfalls möglich.

Inhalt im Überblick
- Meteorologie (u.a. Einführung, Wettereinflüsse, Wind, Temperatur, Sichtweiten, Luftdichte, Wettervorhersagen)
- UAS-Flugleistung (u.a. typische Betriebsbereiche, Masse, Gleichgewicht, Schwerpunktlage, Einfluss von Nutzlasten, Sicherung der Nutzlast, Kenntnisse über Funktionsweisen von Akkus/Batterien, Vermeidung unsicherer Zustände,
- Technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden (u.a. Langsamflugmodus, Einschätzung von Entfernungen, 1:1-Regel)

Voraussetzung zur Zulassung
- EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten (A1/A3)
- Erklärung über praktisches Selbststudiums nach UAS.OPEN.040 oder Nachweis über praktische Schulung bei einer PStF
- Mindestalter 16 Jahre (bei Minderjährigkeit muss eine schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen (formlos oder alternativ auf einem Formular, dass Sie von uns)
- Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)
- EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten (A1/A3)
- Erklärung über den Abschluss eines praktischen Selbststudiums nach UAS.OPEN.040 oder Vorliegen eines entsprechenden Nachweises, z. B. Bescheinigung über eine absolvierte praktische Schulung bei einer Prüfstelle für Fernpiloten (PStF)
- Spätestens am Tag der Prüfung müssen alle Unterlagen vorliegen, ansonsten können wir sie leider nicht zur Prüfung zulassen.

Über uns
Die Droniq ist vom Luftfahrt-Bundesamt als Prüfstelle für Fernpiloten in Deutschland benannt worden (DE.PStF.035).
Unsere Aviation Consultants sind ausgebildete Fluglehrer, Drohnen- und Berufspiloten und haben einen umfassenden Überblick über das gesamte Thema.

Perfekte Ergänzung
Bereiten Sie sich mit unserem Online-Training auf die Prüfung zum EU-Fernpilotenzeugnis A2 vor.
Online-Schulung für Fernpiloten A2
Unser deutschsprachiges Online-Training ist die optimale Vorbereitung auf die Prüfung zum Fernpilotennachweis der Unterkategorie A2!
Unsere Kompetenzen
Luftfahrt-
profis
Schulungsinhalte von ausgebildeten Fluglehrern, Drohnen- und Berufspiloten entwickelt.
Zufriedene
Kunden
Über 2.000 erfolgreiche Schulungen, Prüfungen & E-Learnings.
Echte
Experten
Mehr als 100 Jahre Know-how in Luftfahrt & Telekommunikation.
Prüf-
stelle
Droniq ist anerkannte Prüfstelle für Fernpiloten: DE.PStf.035.