Von einem unbemannten Luftfahrzeug als Nutzlast mit geführte Gegenstände oder Stoffe, die bei einem Zwischenfall oder einem Unfall eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, Sachen oder die Umwelt darstellen, insbesondere: – explosive Stoffe (Gefahr der Massenexplosion, Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke, geringe Gefahr durch Luftstoß, hohe Brandgefahr, Sprengmittel, extrem unempfindliche Explosivstoffe),- Gase (entzündbare Gase, nicht entzündbare Gase,giftige Gase, Sauerstoff, Gefahr beim Einatmen),- entzündbare flüssige Stoffe (entzündbare flüssige Stoffe, brennbare Stoffe, Heizöl, Ottokraftstoffe),entzündbare feste Stoffe (entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Feststoffe, gefährlich bei Berührung mit Wasser),entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide,giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe (Gift, Biogefährdung),- radioaktive Stoffe,- ätzende Stoffe