Flugbuch

Im Flugbuch dokumentiert der Fernpilot seine Drohnenflüge (elektronisch oder in Papierform). Es enthält u.a. Informationen über Datum und Uhrzeit der Flugs, Name des Fernpiloten, Gesamtdauer des Einsatzes vor Ort sowie Anzahl Starts und Landungen. Die Dokumentation ist in Deutschland nicht verpflichtend. Im Rahmeneiner Aufstiegserlaubnis oder einer anderen Befreiungen von Betriebsverboten kann der Betreiber einer Drohne in den Nebenbestimmungen jedoch dazu verpflichtet werden, ein Flugbuch zuführen.

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