Auf einen Blick
Das Ziel
Um den Drohnenbetrieb in das Standardportfolio für die Feuerwehren in NRW aufzunehmen, wollte das IdF Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen sowohl für die Prüfung zum Kenntnisnachweis nach § 21d LuftVO als auch im praktischen Umgang mit Drohnen schulen. Diese Leistung schrieb das IdF im November 2019 öffentlich aus. Droniq bekam den Zuschlag.

Die Umsetzung
Im Januar 2020 hielten die Droniq-Experten eine zweitägige Schulung in den Räumlichkeiten des IdF NRW in Münster. Diese bestand aus einem Block Theorie in dem vor allem die Themen Luftrecht inklusive der Besonderheiten für den Drohneneinsatz im BOS-Bereich (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), Flugbetrieb und Navigation, Datenschutz und Urheberrecht sowie die Technik eines Multicopters behandelt wurden. Am zweiten Tag konnten die Teilnehmer ihre Flugpraxis erproben. Nach einer Einführung in den Bereich Flugplanung und -vorbereitung flogen die IdF-Mitarbeiterverschiedene Fluggeräte nach einem vorgegebenen Flugprogramm. Ebenso legten die Teilnehmer erfolgreich die Prüfung zum Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO ab.

Unser Beitrag
Die Droniq-Experten sind ausgewiesene Fachleute aus der bemannten Luftfahrt. Sie schulten die Mitarbeiter des IdF mit einem Präsenzkurs zum Erwerb des Kenntnisnachweises gem. §21d LuftVO. Dieser ist speziell für die Anforderungen für den UAS-Einsatz im BOS-Bereich konzipiert und orientiert sich an den Empfehlungen des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). In dem praktischen Teil der Schulung – „Praxiskurs und Befähigungsprüfung für BOS-Drohnenpiloten“ – kamen die Fluggeräte der Droniq-Flotte zum Einsatz. Auf dem Freigelände des IdF flogen die Teilnehmer ein standardisiertes Flugprogramm ab. Damit können die Fähigkeiten der Steuerer unter Einhaltung gleicher Bewertungskriterien beurteilt und bestätigt werden, dass sie über einen sicheren Umgang in Standard- und Notverfahren verfügen.
