DROHNENFÜHRERSCHEIN:
MIT DRONIQ EXPERTE WERDEN
Sowohl private als auch gewerbliche Drohnenpiloten mit einer Drohne von mehr als 2 kg Abfluggewicht brauchen nach der aktuellen Luftverkehrsverordnung einen Kenntnisnachweis, auch Drohnenführerschein genannt. Ein Drohnenführerschein wird zudem benötigt, um bei einer Landesluftfahrtbehörde Ausnahmen von ansonsten verbotenem Betrieb zu beantragen, eine Aufstiegserlaubnis für Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als 5 kg zu erhalten oder eine Allgemeinverfügungen nutzen zu können.
Der Drohnenführerschein ist 5 Jahre gültig und soll den sicheren und verantwortungsvollen Umgang von Drohnenpiloten mit Ihrem Fluggerät (egal ob Minidrohne, Quadrocopter, Oktokopter oder Multicopter) sicherstellen. Mit erfolgreich abgelegter Prüfung können Sie Ihre Drohne jederzeit nutzen, sowohl privat als auch gewerblich. Inhaber einer Pilotenlizenz für bemannte Luftfahrzeuge benötigen keinen Kenntnisnachweis.